Online-Seminare

Inzell

Behinderung der Betriebsratsarbeit


Seminarbeschreibung

In der Theorie ist alles ganz einfach: Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beruht auf Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit und genießt einen hohen Stellenwert. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall. Gerade Einschränkungen während der Pandemie werden auch heute noch von so manchem Arbeitgeber genutzt, um die Arbeit der Interessensvertreter*innen im Betrieb zu erschweren. Genau jetzt brauchen wir mutige und engagierte Betriebsräte, die Strategien entwickeln, wie eine erfolgreiche Mitbestimmung unter erschwerten Rahmenbedingungen gelingen kann. In diesem Online-Seminar zeigen wir euch eure Handlungsmöglichkeiten als Betriebsräte auf. Wir klären die Frage, was der Arbeitgeber darf und was nicht, und wo die Grenze zur Behinderung der Betriebsratsarbeit beginnt. Ebenso beschäftigen wir uns mit damit, wie Home-Office und Interessensvertreter*innenarbeit miteinander vereinbar gemacht werden können und ob ein Betriebsrat überhaupt in Kurzarbeit geschickt werden darf.

Themen im Seminar:

– Vertrauensvolle Zusammenarbeit Arbeitgeber und Betriebsrat
– Was darf der Arbeitgeber und was nicht
– Was ist Behinderung der BR-Arbeit
– Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
– Schutz von Betriebsratsmitgliedern und Benachteiligungsverbot
– Fallbearbeitung aus der Praxis

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Seminarnummer
KA0011125WEB

Termin(e)
13. März 2025, 09:00 – 12:30



Kosten
275,00 € (2 Lerneinheit à 90 Minuten, Gesamtzeit: 3,0 Stunden)


Freistellung
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX


Zielgruppe
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen


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