Bildung in Bewegung

Ausbildungsreihe für Aufsichtsrät*innen

Diese Ausbildungsreihe wird vom Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg zertifiziert und ergibt 6 ECTS-Punkte (Credits). Nach Abschluss der Teile A – F erhalten die Absolvent*innen ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Das qualifizierende Abschlusszeugnis beinhaltet Inhalte, Arbeits- und Leistungsaufwand.

Teil A1: Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsmitglieder in der AG

Die Arbeit im Aufsichtsrat ist ständig im Wandel: neue Berichtspflichten oder Zusammensetzung von Gremien, Herausforderungen durch Pandemien, Kriege… Den zentralen Rahmen für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats gibt das Aktiengesetz vor. Der Deutsche Corporate Governance Kodex setzt die (Weiter-) Qualifizierung von Aufsichtsräten voraus. Das Seminar A1 gibt einen Überblick über gesetzliche Bestimmungen, Handlungsrahmen Risiken.

Themen im Seminar (Typnummer 7322)

  • – Aktiengesetz und unternehmensspezifische Regelungen wie Satzung und Geschäftsordnungen
  • – Mitbestimmungs- und Drittelbeteiligungsgesetz
  • – Überwachung und Organisationsrechte des Aufsichtsrats: Formalia, Sitzungen und Beschlüsse
  • – Informationsrechte und zustimmungspflichtige Geschäfte
  • – Bestellung und Anstellung des Vorstands
  • – Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
  • – Verschwiegenheitspflichten, Insiderrecht und
  • – Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren

Termine

24.03. – 27.03.2024BO01324Berlin
23.06. – 26.06.2024BE02624Berlin
17.09. – 20.09.2024BO03824Berlin
01.12. – 04.12.2024BT04924Berlin

Seminarleitung

Julia Cuntz, Bildungsreferentin im Bildungszentrum Berlin, Claudia Sowa-Frank, IG Metall Vorstand, FB Betriebspolitik

Teil A2: Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsmitglieder in der GmbH

In GmbHs werden viele Entscheidungen auf anderer Ebene getroffen, weil das Unternehmen Teil eines Konzerns ist oder ein bzw. wenige starke Gesellschafter Unternehmenseigner sind. Das wirkt sich auf die Aufsichtsratsarbeit aus: Anteilseignervertreterinnen sind Führungs -personen der Gesellschafter, Aufsichtsrätinnen werden nicht in Infor – mations- und Entscheidungsprozesse eingebunden oder es findet nur die geringstmögliche Anzahl von Sitzungen statt. Trotzdem stellen viele Bestimmungen des Aktiengesetzes die Rechte denen des Aufsichtsrats in der AG gleich. Diese behandeln wir in diesem Seminar.

Themen im Seminar (Typnummer 7322)

  • – Welche Bestimmungen des Aktiengesetzes gelten auch in der GmbH?
  • – zusätzliche Regelungen nach Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Gesellschaftsvertrag und Satzung
  • – Überwachung und Organisationsrechte des Aufsichtsrats, Informationsrechte und zustimmungspflichtige Geschäfte
  • – Verschwiegenheit und Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien

Termine

04.02. – 07.02.2024BT00624Berlin
09.07. – 12.07.2024BS02824Berlin
22.09. – 25.09.2024BS03924Berlin

Seminarleitung

Julia Cuntz, Bildungsreferentin im Bildungszentrum Berlin, Claudia Sowa-Frank, IG Metall Vorstand, FB Betriebspolitik

Teil B: Risikomanagement und Jahresabschluss

Dieser Teil unserer Qualifizierungsreihe für Aufsichtsräte vermittelt den Teilnehmer*innen die Kompetenz zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie zur Beurteilung des unternehmensspezifischen Risikoprofils auf Basis der in den Jahres- und Konzernabschlüssen enthaltenen Informationen. Mit dem Instrument der Jahresabschlussanalyse wird das Aufsichtsratsmitglied in die Lage versetzt, die zentralen Kerngrößen des Unternehmens zu erkennen und zu bewerten. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den wichtigsten Elementen der Jahresab-schlussprüfung sowie den Rechnungslegungsvorschriften. Neben den Grundlagen werden auch praktische Anwendungsfälle bearbeitet und diskutiert. Dies ermöglicht den Teilnehmern eine eigenständige, von der Kapitalseite unabhängige, Bewertung der Unternehmenslage und befähigt sie konkrete Fragestellungen an den Vorstand bzw. die Geschäftsführung zu stellen. Bei der Ausgestaltung unserer Seminare passen wir die inhaltliche Agenda kontinuierlich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Aufsichtsratstätigkeit an und tragen somit dem hohen Anforderungs-profil an die Aufsichtsratstätigkeit Rechnung.
Grundkenntnisse von Rechnungslegung und Jahresabschluss(-analyse), so wie sie beispielsweise in den Wirtschaftsausschussseminaren der IG Metall vermittelt werden, werden vorausgesetzt.

Themen im Seminar (Typnummer 7322)

  • – Grundlagen der Rechnungslegung im Jahresabschluss nach HGB
  • – Bilanzierung und Bewertung der Aktiva und Passiva (Bilanz)
  • – Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Fallstudie
  • – Grundlagen der Konzernrechnungslegung nach HGB
  • – Konsolidierungsmaßnahmen
  • – Konzernbilanz
  • – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang
  • – Konzernkapitalflussrechnung
  • – Konzernlagebericht (inkl. nichtfinanzielle Erklärung)
  • – Interne Kontrollsysteme (IKS) und Risikomanagementsystem
  • – Abschlussprüfung und Berichterstattung
  • – Grundlagen der Konzernrechnungslegung nach IFRS
  • – Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS, dargestellt anhand von Fallbeispielen

Termine

20.05. – 23.05.2024BE02124Berlin
30.06. – 03.07.2024BO02724Berlin
01.09. – 04.09.2024BO03624Berlin
29.09. – 02.10.2024BT04024Berlin

Seminarleitung

Christiane Kohs (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin)

Teil C: Unternehmensführung und Arbeitnehmer*inneninteressen

In Teil C wird das Spannungsfeld zwischen Zielen der Unternehmensfüh-rung und den davon unter Umständen abweichenden Interessen der Arbeitnehmer*innen thematisiert. Ausgehend vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für gute Aufsichtsratsarbeit entwickeln wir Vorstellungen für die politische wie strukturierte Arbeit der Arbeitnehmer-bank. Darüber hinaus werden die konkreten Gestaltungs- und Handlungs-möglichkeiten der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat beleuchtet. Wir analysieren praxisrelevante Modelle der Unternehmensstrategie und thematisieren Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerbank bei der Strategieentwicklung.

Themen im Seminar (Typnummer 7322)

  • – mitbestimmungsorientiertes Arbeiten mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
  • – Unternehmensinteresse und Stakeholder
  • – Wertschöpfung, Verteilung und Strategie
  • – Beteiligungsmöglichkeiten bei der Strategieentwicklung

Termine

18.02. – 21.02.2024LS00824Lohr
23.06. – 26.06.2024OE02624Bad Orb
10.11. – 13.11.2024OB04624Bad Orb

Seminarleitung

Dr. Rudolf Luz (IG Metall Vorstand, FB Betriebspolitik) Bernhard Winkler (Dipl.-Volkswirt)

Teil D: Nachhaltigkeit als Handlungsfeld des Aufsichtsrats

Klimawandel, Ressourcenverknappung und Bevölkerungswachstum erfordern eine Neuausrichtung der Wirtschaft. Die neue Corporate Social Reporting Directive (CSRD) wertet Nachhaltigkeit deutlich auf und löst die seit 2017 bestehende nichtfinanzielle Berichterstattung ab. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024 zunächst für große und kapitalmarktorientierte Unterneh-men, ab 2025 auch für große, nicht börsennotierte Unternehmen. Kapital-marktorientierte kleine und mittlere Unternehmen müssen ab 01.01.2026 berichten. Der Aufsichtsrat prüft die Berichte. Wir leuchten aus, wie Arbeitnehmervertreter*innen Nachhaltigkeit für die sozial-ökonomische Transformation angesichts komplexer globalisierter Liefer- und Wertschöpfungsketten vorantreiben können. Voraussetzung: Teile A bis C.

Themen im Seminar (Typnummer 7322)

  • – Rahmenbedingungen: Sustainable Development Goals, Pariser Klimavereinbarung, Europäischer Green Deal, Europäische Sustainable Finance Strategie, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
  • – Unternehmensstrategie, Risikomanagement und Compliance
  • – Ökologisch-soziale Transformation
  • – Anforderungen an die Berichterstattung: CSR-Richtlinie, Taxonomie-VO; europäische Anforderungen
  • – Soziale Aspekte: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und menschen-rechtliche Sorgfaltspflicht
  • – Nichtfinanzielle Kennzahlen, nachhaltige Vergütung der Geschäftsleitung

Termine

05.05. – 08.05.2024BS01924Berlin
08.09. – 11.09.2024BT03724Berlin

Seminarleitung

Christiane Kohs (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin), Walter Vogt (Dipl. BW (FH), IG Metall Vorstand, FB Betriebspolitik

Teil E: Handlungsfeld Prüfungsausschuss

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind verpflicht, einen Prüfungs-ausschuss einzurichten, um auf zentrale Themen Einfluss zu nehmen. Verantwortungsbereich und Kompetenzanforderungen an die Prüfungsaus-schüsse sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nur wer die eigene Rolle und den Handlungsrahmen kennt, kann das Unternehmen konstruktiv-kritisch im Prüfungsausschuss überwachen und die Beleg-schaft vertreten. Im Seminar geht es um die gesetzlichen Rahmenbedin-gungen für den Prüfungsausschuss und wie wir den hohen Anforderungen gerecht werden können. Voraussetzung für dieses Seminar: Teile A bis D.

Themen im Seminar (Typnummer 7322)

  • – Aufgaben, Besetzung, Kompetenzverteilung und Arbeitsorganisation des Prüfungsausschusses
  • – Einholen entscheidungsrelevanter Informationen
  • – Überwachung der Management- bzw. Corporate Governance Systeme (IKS, RMS, IR, CMS)
  • – Prüfung des Jahres- / Konzernabschlusses sowie (Konzern-) Lageberichts
  • – Ableitung von Prüfungsschwerpunkten
  • – Berichterstattung
  • – Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung
  • – (Nicht)Prüfungsleistungen, Auswahlverfahren und Prüferrotation
  • – Sondersituationen: Unternehmenskrise, M&A, …

Termine

10.11. – 13.11.2024BT04624Berlin

Seminarleitung

Dr. Claus Buhleier (Partner WP/StB/CPA | Audit & Assurance Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Walter Vogt (Dipl. BW (FH), IG Metall Vorstand, FB Betriebspolitik

Teil F: Aufsichtsratsrolle und Praxisreflexion

In Teil F unserer Seminarreihe kommen die Teilnehmer*innen nochmals zusammen, um ihre praktischen Erfahrungen gemeinsam zu analysieren und zu bewerten. Dadurch können sie ihr Wirken überprüfen und das persönliche Handlungsrepertoire erweitern. Dabei würdigen wir einerseits die individuellen Erfolge und betrachten auch Probleme, Widerstände und Besonderheiten bei der Umsetzung neuer Verhaltensweisen oder beim Einsatz neuer Instrumente. Aus diesem Erfahrungsaustausch und der reflexiven Bearbeitung erlebter Praxissituationen entsteht ein eigenes, zusätzliches und nachhaltiges Qualifikationsprofil. Da es sich bei diesem Teil F um ein Beratungsformat handelt, kann es mehrmals besucht werden, um sich für die eigene Aufsichtsratstätigkeit zu beraten und weiterzuentwickeln.

Themen im Seminar (Typnummer 7322)

  • – Praxissituationen reflektieren und bearbeiten
  • – Erfahrungsaustausch der Aufsichtsratstätigkeit
  • – Erweiterung des eigenen Handlungsrepertoires

Termine

26.06. – 28.06.2024OA07624Bad Orb
01.12. – 04.12.2024OE04924Bad Orb

Seminarleitung

Sebastian Pieper (Organisationsberater (DGGO), Supervisor (DGSv), Mediator), Bernhard Winkler (Dipl.-Volkswirt)